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Corporate Governance
bei Rosenbauer
 

CORPORATE GOVERNANCE

Erklärung gemäß § 243b UGB
Rosenbauer verpflichtet sich zur Anwendung des österreichischen Corporate-Governance-Kodex und erfüllt dessen Anforderungen. Damit wird den Erwartungen nationaler und internationaler Investoren nach einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle entsprochen. Die Einhaltung des Kodex wird regelmäßig durch die Interne Revision evaluiert.

Der für die Berichterstattung relevante Kodex in der Fassung vom Januar 2010 gliedert sich in 83 Regeln, aufgeteilt auf drei Kategorien: Neben den verpflichtenden L-Regeln, die auf zwingenden Rechtsvorschriften beruhen, gibt Rosenbauer folgende Erläuterungen zu den C-Regeln, wobei etwaige Abweichungen im Folgenden dargestellt und begründet werden.

Die im Rahmen des Kodex geforderten Erklärungen sind im Geschäftsbericht bzw. auf der Website www.rosenbauer.com veröffentlicht.

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstandes
Kompetenzen und Verantwortung des Vorstandes
Vergütungsbericht des Vorstandes
Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrates
Funktionsperiode Aufsichtsrat
Ausschüsse des Aufsichtsrates
Aufsichtsratssitzungen
Zustimmungspflichtige Verträge
Vergütungsschema für Aufsichtsratsmitglieder
Unabhängigkeit des Aufsichtsrates
Aufsichtsräte mit einer Beteiligung von mehr als 10 %

Maßnahmen zur Frauenförderung
Emittenten-Compliance-Richtlinie

Satzung der Rosenbauer International AG

Director's dealing


 
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