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CORPORATE GOVERNANCE
Erklärung
gemäß § 243b UGB
Rosenbauer verpflichtet sich zur Anwendung des
österreichischen Corporate-Governance-Kodex und
erfüllt dessen Anforderungen. Damit wird den Erwartungen
nationaler und internationaler Investoren nach einer
verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten
Unternehmensführung und -kontrolle entsprochen. Die Einhaltung
des Kodex wird regelmäßig durch die Interne Revision
evaluiert.
Der für die
Berichterstattung relevante Kodex in der Fassung vom Januar 2010
gliedert sich in 83 Regeln, aufgeteilt auf drei Kategorien: Neben den
verpflichtenden L-Regeln, die auf zwingenden Rechtsvorschriften
beruhen, gibt Rosenbauer folgende Erläuterungen zu den
C-Regeln, wobei etwaige Abweichungen im Folgenden dargestellt und
begründet werden.
Die im Rahmen des Kodex
geforderten Erklärungen sind im Geschäftsbericht bzw.
auf der Website www.rosenbauer.com
veröffentlicht.
Zusammensetzung
und
Arbeitsweise des Vorstandes
Kompetenzen und
Verantwortung des Vorstandes
Vergütungsbericht
des Vorstandes
Zusammensetzung und
Arbeitsweise des Aufsichtsrates
Funktionsperiode
Aufsichtsrat
Ausschüsse des
Aufsichtsrates
Aufsichtsratssitzungen
Zustimmungspflichtige Verträge
Vergütungsschema
für Aufsichtsratsmitglieder
Unabhängigkeit
des Aufsichtsrates
Aufsichtsräte
mit einer Beteiligung von mehr als 10 %
Maßnahmen zur
Frauenförderung
Emittenten-Compliance-Richtlinie
Satzung der Rosenbauer International AG
Director's
dealing
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