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Emittenten-Compliance
bei Rosenbauer
 

Rosenbauer hat sich die Gleichbehandlung aller Aktionäre sowie eine offene und umfassende Berichterstattung an alle Interessenten zum Ziel gesetzt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Informationsweitergabe im Unternehmen wurden durch den Erlass einer verbindlichen Emittenten-Compliance-Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde festgesetzt. In der von Rosenbauer erlassenen Compliance-Richtlinie wurden die Bestimmungen der Verordnung umfassend festgelegt. Diese Richtlinie betrifft die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, den Führungskreis der Rosenbauer International AG sowie alle sonstigen Personen, die regelmäßig oder projektbezogen Kontakt zu Insider-Informationen haben.

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Unternehmenskalender/Sperrfristen 2013

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